Mit Erscheinen der neuen Preisliste 2010/2011 sind alle vorhergehenden Preislisten ungültig.
(Zusatz zu
AGB)
Die Skipässe sind nicht übertragbar und auf Verlangen den Kontrollbediensteten vorzulegen. Verlorene Skipässe für bis 2 Tage Gültigkeit werden nicht ersetzt. Bei Verlust eines Skipasses ab 3 Tage Gültigkeit erhalten Sie gegen Vorlage des Kaufbeleges einen Ersatzskipass. Rückvergütung nur bei Skiunfällen, die durch ein Attest eines in der Skiregion (Kreis Sonneberg) praktizierenden Arztes bestätigt werden und ab Tag der Hinterlegung des Skipasses. Bei Skiunfällen wird für den Abtransport mittels Ackja, Motorschlitten oder Pistengerät ein Unkostenbeitrag ( z.Z. 20,-€) erhoben. Keine Rückvergütung bei vorzeitiger Abreise, Ausfall der Anlagen auf Grund von Elementarereignissen ( Schlechtwetter, Wind, u.a.), Betriebsstillständen einzelner Anlagen, Sperrung von Abfahrten usw.. Mißbrauch hat den Entzug des Skipasses und die Berechnung eines Sondertarifs zur Folge. Strafanzeige wird vorbehalten. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Skiarena Silbersattel Steinach GmbH.
neu in dieser Saison ist erstmalig eine Verbundkarte ( 3-Tageskarte bzw. 5-Tageskarte)
mit dem Skilift Heubach
und dem
Skilift am Großen Inselsberg in Tabarz